Die Tätigkeit im Überblick
Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen betriebswirtschaftlich-organisatorische Aufgaben im Bereich Gesundheit und Pflege. Darüber hinaus beraten und betreuen sie hilfs- und pflegebedürftige Menschen.
Die Ausbildung im Überblick
Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an
Berufskollegs
Fachworterklärung
Berufskollegs
In Baden-Württemberg sind Berufskollegs (BK) berufliche Bildungseinrichtungen, die einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzen. Sie führen je nach Bildungsgang in 1 bis 3 Jahren zu einer beruflichen Grund- oder Erstqualifikation und können bei mindestens 2-jähriger Dauer mit Zusatzunterricht auch zur Fachhochschulreife führen. Das Berufskolleg wird i.d.R. als Vollzeitschule geführt; in Verbindung mit betrieblicher Ausbildung kann es auch in Teilzeitform besucht werden. Daneben gibt es 1-jährige Berufskollegs, an denen nach einer Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden kann.
In Nordrhein-Westfalen werden die beruflichen Schulen (die Schularten Berufsschule, Fachschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufliches Gymnasium) unter dem Oberbegriff "Berufskolleg" zusammengefasst.
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Sie dauert 1 Jahr und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Typische Branchen
Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen finden Beschäftigung
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in Einrichtungen des Gesundheitswesens, z.B. in Krankenhäusern und Arztpraxen
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in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. in Altenpflegeheimen und Tagesstätten für Obdachlose
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bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten
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bei Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern