Die Tätigkeit im Überblick
Haus- und Familienpfleger/innen unterstützen Familien in Notsituationen. Sie betreuen die Kinder, erledigen den Haushalt, kümmern sich um pflegebedürftige bzw. chronisch kranke Haushaltsmitglieder und führen nach Absprache mit dem Arzt/der Ärztin Pflegemaßnahmen durch.
Die Ausbildung im Überblick
Haus- und Familienpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an
Berufsfachschulen
Fachworterklärung
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen (BFS) sind berufliche Schulen mit mindestens einjähriger, höchstens dreijähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorausgesetzt wird. Sie haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lehrinhalte zu vermitteln und die Schüler/innen zu befähigen, entweder
(a) berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld,
(b) den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsberufen oder
(c) einen Berufsausbildungsabschluss, der nur an Schulen erworben werden kann,
zu erlangen.
Je nach Bundesland und Schulform kann ein höherwertiger Schulabschluss erworben werden (Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife).
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Sie dauert i.d.R. 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Haus- und Familienpfleger/zur Haus- und Familienpflegerin zu absolvieren.
Typische Branchen
Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigung
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in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder (ambulanten) Familienpflegediensten
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in Senioren- und Behindertenwohnheimen