Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das novellierte
Berufsbildungsgesetz
über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Land- und Forstwirtschaft (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 580 bis € 750
2. Ausbildungsjahr: € 640 bis € 815
3. Ausbildungsjahr: € 680 bis € 875
Beispiel öffentlicher Dienst (Länder) (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.037
2. Ausbildungsjahr: € 1.091
3. Ausbildungsjahr: € 1.141
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Informationen zur Ausbildungsvergütung in den einzelnen Bundesländern
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)