Die Tätigkeit im Überblick
Fachanwälte und -anwältinnen beraten und vertreten Mandanten in Rechtsangelegenheiten und können dabei in den Rechtsgebieten ihrer Fachanwaltsbezeichnungen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Bei Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organe der Rechtspflege Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.
Typische Branchen
Fachanwälte und -anwältinnen finden Beschäftigung in erster Linie
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in Rechtsanwaltskanzleien
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in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Rechtsabteilungen von Behörden
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bei Berufsorganisationen
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bei Arbeitgeberverbänden
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
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in Betrieben der freien Wirtschaft mit eigener Rechtsabteilung, z.B. bei Banken und Versicherungen
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bei Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingshilfeorganisationen