Die Tätigkeit im Überblick
Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau verteilen Arbeitsaufträge, organisieren den Personal- und Maschineneinsatz sowie die Wartung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen. Sie überprüfen Landschaftsbauarbeiten sowie die Qualität der Produkte und Dienstleistungen.
Die Weiterbildung im Überblick
Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau ist eine landesrechtlich geregelte berufliche
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
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Fachschulen
Fachworterklärung
Fachschulen
Fachschulen (FS) sind Schulen, die den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und/oder entsprechende Berufspraxis voraussetzen. Sie führen zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördern die Allgemeinbildung. Bildungsgänge in Vollzeitform dauern in der Regel mindestens 1 Jahr, Bildungsgänge in Teilzeitform entsprechend länger. Zum Teil besteht die Möglichkeit, einen mittleren Bildungsabschluss und/oder die Fachhochschulreife zu erwerben.
In Nordrhein-Westfalen sind die Fachschulen (zusammen mit den Schularten Fachschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufliches Gymnasium) unter dem Oberbegriff "Berufskolleg" zusammengefasst.
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Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Typische Branchen
Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau finden Beschäftigung in erster Linie
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in Garten- und Landschaftsbauunternehmen sowie in Gartenpflegebetrieben
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
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in der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Gartenbauämtern
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in botanische und zoologische Gärten oder Parks
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in Lehr- und Versuchsanstalten für Gartenbau
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in Tiefbauunternehmen
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bei Gartenbauverbänden oder Landwirtschaftskammern
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in der Immobilienwirtschaft, z.B. im Facility-Management