Die Tätigkeit im Überblick
Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe führen den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse durch. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Die Weiterbildung im Überblick
Ausbilder/in für Anerkannte Ausbildungsberufe ist eine berufliche
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Typische Branchen
Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe finden in Betrieben aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst Beschäftigung.