Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das novellierte
Berufsbildungsgesetz
über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Baugewerbe neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 805
2. Ausbildungsjahr: € 1.000
3. Ausbildungsjahr: € 1.210
Beispiel Baugewerbe alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 890
2. Ausbildungsjahr: € 1.230
3. Ausbildungsjahr: € 1.495
Beispiel Baugewerbe Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 838
2. Ausbildungsjahr: € 1.102
3. Ausbildungsjahr: € 1.336
Quelle:
WSI Tarifpolitischer Monatsbericht, Stand Januar 2021
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)