Die Tätigkeit im Überblick
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Die Weiterbildung im Überblick
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
an Hochschulen oder anderen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit bis zu 5 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Hinweis: Die Rechtsgrundlagen für diese Weiterbildung sind zum 01.09.2020 außer Kraft getreten. Nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird eine Ausbildung als Psychotherapeut/in über ein Studium (Bachelor/Master) absolviert. Wer vor dem Außerkrafttreten der Regelungen ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik begonnen hat, kann jedoch bis zum 01.09.2032 weiterhin eine Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in absolvieren und die Approbation erhalten.
Typische Branchen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen finden Beschäftigung
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in Praxen
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in Beratungsstellen
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im stationären Bereich, z.B. in Kliniken