Die Tätigkeit im Überblick
Gerichtsvollzieher/innen setzen Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch. Sie stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen vor, um Gläubigern zum Ausgleich ihrer mittels eines richterlichen Beschlusses erklärten Forderungen zu verhelfen.
Die Ausbildung im Überblick
Die
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
zum Gerichtsvollzieher/zur Gerichtsvollzieherin im
mittleren Dienst
Fachworterklärung
Mittlerer Dienst
Bezeichnung einer Laufbahngruppe für Beamte. Die Bezeichnungen für Laufbahngruppen können je nach Bundesland variieren. Entsprechungen für "mittlerer Dienst" sind "Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt", "Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene", "zweite Qualifikationsebene" sowie "zweites Einstiegsamt".
erfolgt als 1,5- bis 2-jähriger
Vorbereitungsdienst
Fachworterklärung
Vorbereitungsdienst
Ausbildungszeit zur Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Prüfung (z.B. Laufbahn-, Qualifikations- oder große Staatsprüfung) ab.
. Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.
Daneben besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, die Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst im Rahmen eines Bachelorstudiums zu erwerben.
Typische Branchen
Gerichtsvollzieher/innen finden Beschäftigung im Gerichtsvollzieherwesen.