Die Tätigkeit im Überblick
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen steuern in Betrieben des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks die Arbeitsprozesse bei der Herstellung, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugaufbauten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen sicher, erledigen kaufmännische Aufgaben, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.
Die Weiterbildung im Überblick
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in ist eine berufliche
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
. Die Meisterprüfung im
zulassungspflichtigen
Fachworterklärung
Zulassungspflichtiges Handwerk
Handwerk, das bei unsachgemäßer Ausübung mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben der ausübenden Handwerker/innen sowie Dritter verbunden ist. Um ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben zu dürfen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit im entsprechenden Handwerk (vier Jahre davon in leitender Stellung) erbracht.
Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Handwerksordnung (Anlage A) aufgeführt.
Außerdem gibt es zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe.
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Typische Branchen
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/innen finden Beschäftigung
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im Kraftfahrzeugbau
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in Betrieben, die Fahrzeuge instand halten und reparieren
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in Autohäusern mit eigener Reparaturwerkstatt