Ausbildungsdauer
Erzieherausbildung:
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Vollzeit: 2-4 Jahre
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Teilzeit: 2-6 Jahre
Andere landesrechtlich geregelte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Erziehung:
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Teilzeit: 15 Monate - 3 Jahre
Informationen zur Ausbildungsdauer in den einzelnen Bundesländern
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Aus- bzw. Weiterbildung ist in allen Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen:
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Bayern:
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Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.
Berlin:
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Staatlich geprüfter Erzieher/Staatlich geprüfte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.
Hamburg, Niedersachsen, Saarland:
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.
Hessen:
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin und Kirchlich anerkannter Jugendreferent/Kirchlich anerkannte Jugendreferentin
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.
Mecklenburg-Vorpommern:
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Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige/Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige
Nordrhein-Westfalen:
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Sozialwesen" geführt werden.
Sachsen-Anhalt:
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Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.
Schleswig-Holstein:
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Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen" geführt werden.