Die Tätigkeit im Überblick
Friseurmeister/innen gestalten die Arbeitsprozesse in Friseurbetrieben, arbeiten praktisch mit und überwachen die Qualität von Haarpflege, Schnitt und Styling. Sie erledigen kaufmännische Aufgaben, beraten Kunden, führen Mitarbeiter/innen und bilden Auszubildende aus.
Die Weiterbildung im Überblick
Friseurmeister/in ist eine berufliche
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
. Die Meisterprüfung im
zulassungspflichtigen
Fachworterklärung
Zulassungspflichtiges Handwerk
Handwerk, das bei unsachgemäßer Ausübung mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben der ausübenden Handwerker/innen sowie Dritter verbunden ist. Um ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben zu dürfen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit im entsprechenden Handwerk (vier Jahre davon in leitender Stellung) erbracht.
Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Handwerksordnung (Anlage A) aufgeführt.
Außerdem gibt es zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe.
Friseur-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Typische Branchen
Friseurmeister/innen finden Beschäftigung
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in Fachbetrieben des Friseur-Handwerks
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in Kosmetiksalons