Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Rechtsvorschriften zur landesrechtlich geregelten Weiterbildung
Regelung auf Bundesebene
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Rahmenvereinbarung über Fachschulen
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Weiterbildung an
Fachschulen
Fachworterklärung
Fachschulen
Fachschulen (FS) sind Schulen, die den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und/oder entsprechende Berufspraxis voraussetzen. Sie führen zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördern die Allgemeinbildung. Bildungsgänge in Vollzeitform dauern in der Regel mindestens 1 Jahr, Bildungsgänge in Teilzeitform entsprechend länger. Zum Teil besteht die Möglichkeit, einen mittleren Bildungsabschluss und/oder die Fachhochschulreife zu erwerben.
In Nordrhein-Westfalen sind die Fachschulen (zusammen mit den Schularten Fachschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufliches Gymnasium) unter dem Oberbegriff "Berufskolleg" zusammengefasst.
in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Weiterbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Regelungen auf Landesebene
Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer
Die Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:
Regelungen für das Bundesland Bayern
Regelungen für das Bundesland Berlin
Regelungen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Regelungen für das Bundesland Schleswig-Holstein
Regelungen für das Bundesland Thüringen
In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:
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Baden-Württemberg
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Brandenburg
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Bremen
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Hamburg
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Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
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Niedersachsen
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Sachsen
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Sachsen-Anhalt
Rechtsvorschriften zur Prüfung an Handwerkskammern
Die zuständigen Handwerkskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Handwerkskammer:
Übersicht der zuständigen Handwerkskammern: