Die Tätigkeit im Überblick
Installateur- und Heizungsbauermeister/innen planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Handwerksbetrieben z.B. bei der Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen. Neben kaufmännischen Aufgaben betreuen sie Kunden sowie Lieferanten und führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende.
Die Weiterbildung im Überblick
Installateur- und Heizungsbauermeister/in ist eine berufliche
Weiterbildung
Fachworterklärung
Weiterbildung
Der Begriff "Weiterbildung" wird übergreifend für den gesamten Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen) verwendet. Er schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein.
. Die Meisterprüfung im
zulassungspflichtigen
Fachworterklärung
Zulassungspflichtiges Handwerk
Handwerk, das bei unsachgemäßer Ausübung mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben der ausübenden Handwerker/innen sowie Dritter verbunden ist. Um ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben zu dürfen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit im entsprechenden Handwerk (vier Jahre davon in leitender Stellung) erbracht.
Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Handwerksordnung (Anlage A) aufgeführt.
Außerdem gibt es zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe.
Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Typische Branchen
Installateur- und Heizungsbauermeister/innen finden Beschäftigung
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in Betrieben der Gas- und Wasserinstallation
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in Betrieben der Heizungs- und Klimatechnik
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in Elektro- und Bauinstallationsfirmen